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WGH Anträge der Fraktion im Gemeinderat

Hier veröffentlichen wir unsere Anfragen und Anträge, die wir als Fraktion im Gemeinderat Hollenstedt zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht haben.
Antrag zur Erstellung von Blühstreifen im Wennerstorfer Weg
Eingereicht am 12.04.2021, Status: erledigt (Antrag angenommen und Umsetzung beschlossen)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir für die kommende Umwelt-, Bau- und Planungsausschusssitzung am  21.04.2021 folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussempfehlung in die Sitzung einzubringen. Die Fertigstellung des Wennerstorfer Wegs schreitet gut voran und ist absehbar. Daher stellen wir  hiermit den Antrag, anstelle der geplanten Rasensaat für die Straßenseitenräume eine Blühmischung  zu verwenden. Damit soll auch hier der Insektenschutz unterstützt werden. Zudem bietet die  Blühmischung nicht nur eine optische Verbesserung, sondern dient dem Boden auch als wertvoller  Nährstoffspender.
Freundliche Grüße
gez. Joachim Aldag als Fraktionsvorsitzender für die Fraktion der WGH
Anfrage zur fehlenden Radwegbeschilderung in Hollenstedt
Eingereicht am 16.10.2020, Status: Erledigt
Die Beschilderung wurde so geändert, dass sie nun "rechtskonform" ist. Radfahren ist wieder erlaubt!

Es hat ein Ortstermin mit den zuständigen Behörden stattgefunden. Die jetzige Beschilderung ist nicht richtig und muss geändert werden. Jetzt ist die Gemeinde am Zug. Wir bleiben dran und informieren Euch zu gegebener Zeit!


Anfrage an den Bürgermeister der Gemeinde Hollenstedt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,

schon seit ewigen Zeiten waren der Karkenstieg und der Weg Überm Stegen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Radfahrer freigegeben. Eine entsprechende Beschilderung war installiert. Radfahrende, insbesondere auch Schulkinder, nutzten diese innerörtlichen Wege, um sicher ihr Ziel zu erreichen. Ausgewiesene regionale Fahrradrouten sowie der Fernradweg Hamburg – Bremen sind über diese Wege ausgeschildert. Kürzlich wurden die Schilder, welche die Nutzung dieser Wege mit dem Fahrrad gestatteten, entfernt. Eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung ergab, dass die Schilder auf Anweisung der Polizei entfernt wurden, nachdem von dort eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung erlassen wurde.

Dieses vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was ist die Begründung für diese Maßnahme?
2. Warum wurde die Straßenverkehrsbehörde tätig, bzw. wer hat sie dazu veranlasst?
3. Wann wurde die Maßnahme angeordnet und umgesetzt?
4. Hat die Gemeinde Rechtsmittel gegen die straßenverkehrsbehördliche Anordnung eingelegt?
5. Falls nein, ist beabsichtigt, Rechtsmittel einzulegen?
6. Falls keine Rechtsmittel eingelegt wurden bzw. eingelegt werden sollen, warum?
7. Falls Rechtsmittel nicht erfolgversprechend hinsichtlich der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes sind, plant die Gemeinde Maßnahmen, ggf. auch bauliche Maßnahmen, die Benutzung der genannten Wege durch Radfahrende wieder zu ermöglichen?
8. Was wurde von wem bereits veranlasst, die Fahrradroutenausschilderung der geänderten Verkehrssituation anzupassen?
9. Falls noch nichts veranlasst wurde, was ist geplant?
10. Hat die Gemeinde die Schule bzw. die Eltern informiert, dass sich für die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad diese Strecken nutzen eine wichtige Änderung bezüglich des Schulweges ergeben hat?
11. Falls nein, ist beabsichtigt das zu tun?

Wir bitten freundlichst um Beantwortung der o. a. Fragen. Gern auch an die weiteren Abgeordneten des Rates der Gemeinde Hollenstedt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim Aldag Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Schaffung von Aufenthaltsorten in Hollenstedt
Eingereicht am 16.10.2020, Status: unbeantwortet
An den Bürgermeister der Gemeinde Hollenstedt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,

über die Homepage der Wählergemeinschaft Hollenstedt sowie in persönlichen Gesprächen erhielten wir Beschwerden darüber, dass sich Personen fast täglich im Bereich Volksbank, Pennymarkt sowie auf der Sitzbank vor dem Zugang zum Friedhof aufhalten, dort Alkohol konsumieren und z.T. ihre Notdurft in der Öffentlichkeit, auch auf dem Friedhof selbst, verrichten. Meist wird Müll an den Ansammlungsorten hinterlassen. Eigene Feststellungen bestätigen die Situationsbeschreibungen. Wir halten die Schaffung eines alternativen attraktiven Aufenthaltsortes sowie die Kommunikation der Problematik und der Lösungsansätze an diese Menschen für geeignet, hier Abhilfe zu schaffen.

Die WGH stellt daher folgende Anträge:

• Errichtung weiterer Sitzmöglichkeiten auf der Grünfläche vor dem Gemeinderathaus
• Einrichtung einer kostenloses WLAN-Verbindung (HotSpot) für den Bereich der Rathauswiese
• Ständige (24/7) Öffnung des öffentlichen WC an der Rückseite des Rathausgebäudes
• Überprüfung und ggf. Verbesserung der Ausschilderung und der Beleuchtung dorthin
• Kommunikation der Maßnahmen in der Öffentlichkeit • Evaluierung der Maßnahmen


Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim Aldag Fraktionsvorsitzender
Anfrage zu den Kanalausbaugebühren Wohnbaugebiet Achtern Schünen II
Eingereicht am 07.06.2020, Status: unbeantwortet
Anzahl der Erinnerungen zur Beantwortung an Bürgermeister: 3
Aktueller Status: Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet; Bürgermeister Böhme kündigt am 24.03.2021 erneut Beantwortung der Fragen an...



Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,
 
im Rahmen der letzten Sitzung des Rates der Gemeinde Hollenstedt haben wir die Frage an den Bürgermeister gestellt, in wieweit die Beiträge zum Kanalausbau im Wohnbaugebiet Achtern Schünen Il abgerechnet worden sind. Ursprünglich sollten diese Leistungen deiner Aussage nach durch Hamburg Wasser veranlagt und abgerechnet werden. Hierzu ist jedoch scheinbar nicht gekommen, so dass die Gemeinde Hollenstedt einspringen musste.
 
Hierzu ergeben sich weitere konkretisierende Fragen, um deren Beantwortung wir freundlichst bitten:
 
1.      Welche Kostenhöhe wurde ursprünglich für den Kanalausbau von der Verwaltung bzw. deren beauftragten Planungsbüro angenommen?
 
2.      Welche tatsächlichen Kosten sind nunmehr für den Kanalausbau entstanden?
 
3.      Wenn es eine Abweichung zu den ursprünglich angenommen Kosten und den tatsächlich entstandenen Kosten gibt, bitten wir um Erläuterung der Differenz (sowohl bei positiver Abweichung als auch negativer Abweichung).
 
4.      Warum erfolgte die Veranlagung und Abrechnung der Anlieger nicht wie ursprünglich angekündigt durch Hamburg Wasser, sondern nunmehr durch die Gemeinde Hollenstedt?
 
5.      Wurden Zahlungen von der Gemeinde Hollenstedt an Hamburg Wasser für den Kanalausbau geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese Zahlungen geleistet?
 
6.      Mit wieviel Anliegern befindet sich die Gemeinde Hollenstedt aktuell in Rechtsstreit in dieser Angelegenheit?
 
7.      Wie hoch sind die zu Punkt 6 aktuell ausstehenden Beiträge der Anlieger? Es reicht vorerst die Angabe der Gesamtsumme der ausstehenden Beiträge.
 
8.      Wurden die Verjährungsfristen für die Rechnungslegung Seitens der Verwaltung gewahrt?
 
9.      Wie hoch schätzt die Verwaltung den Erfolg der Beitreibung der noch offenen Forderungen in dieser Sache ein?
 
10.  Wird die Gemeinde Hollenstedt in dieser Angelegenheit juristisch vertreten? Wenn ja, welcher Rechtsanwalt hat hierfür das Mandat erhalten?

Gemäß Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 14. Mai 2020 besteht gemäß § 56 Satz 2
 
NKomVG bei komplexen Sachverhalten die Möglichkeit der schriftlichen Beantwortung dieser Fragen. Über eine baldige Beantwortung, gern auch an alle anderen Abgeordneten des Rates, würden wir uns freuen!

Freundliche Grüße
gez. Joachim Aldag
 
Fraktionsvorsitzender
Impressum
Wählergemeinschaft Hollenstedt,
c/o J. Aldag,
info@wg-hollenstedt.de
Dies ist keine kommerzielle Internetseite!


Stand: 24.05.2021
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