WGH Anträge der WGH Fraktionen

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WGH Anträge der WGH Fraktionen

Hier veröffentlichen wir unsere Anfragen und Anträge, die wir als Fraktion im Gemeinderat Hollenstedt zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht haben.
Antrag zur Rückerstattung rechtswidrig beigetriebener Gebühren für Kanalausbau

Eingereicht am 25.01.2022, Status: Erledigt. Rückerstattungen wurden veranlasst.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,
die Fraktion WGH stellt hiermit folgenden Antrag zur Beratung und Entscheidung im Rat der Gemeinde  Hollenstedt:

Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen: Die von der Gemeinde Hollenstedt rechtswidrig erhobenen und von den Grundstückseigentümern des  Baugebiets Achtern Bohnhoff gezahlten Anschlussbeiträge für den Schmutzwasserkanal werden unverzüglich  nebst Zinsen an die betroffenen Grundstückseigentümer zurückgezahlt.

Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) Lüneburg hat in seinem Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse  2015 und 2016 der Gemeinde Hollenstedt festgestellt, dass die von der Gemeinde Hollenstedt bei den  Grundstückseigentümern des Baugebiets Achtern Bohnhoff erhobenen Forderungen keine Rechtsgrundlage  haben. Wörtlich dazu das RPA: “Für diese Forderung fehlt die Rechtsgrundlage “und „Die Rechnungen der  Gemeinde Hollenstedt…..an die Grundstückseigentümer sind rechtswidrig.“ (Siehe dazu Seite 19 des Berichts  des RPA)

Ferner liegen uns verifizierte Informationen vor, dass Zahlungsverweigerungen rechtlich folgenlos geblieben  sind. Die Verwaltung hat nicht wie üblich bei Zahlungsverzug oder Zahlungsverweigerung den Rechtsweg  beschritten, also erinnert, gemahnt und letztlich vollstreckt. Das ist für uns ein sicheres Indiz dafür, dass die  Verwaltung um die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns schon seit längerer Zeit gewusst hat. Die WGH-Fraktion  hält es für unabdingbar, die rechtswidrig erhobenen Zahlungen unverzüglich nebst Zinsen an die betroffenen  Grundstückseigentümer zurückzuzahlen. Zum einen, weil die Bürgerinnen und Bürger uneingeschränktes  Vertrauen in die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln haben müssen, zum anderen aber auch im Rahmen  der Gleichbehandlung mit denen, die mit dem Recht an ihrer Seite keine Zahlungen geleistet haben. Des Weiteren dürfte die Gemeinde mit diesem Schritt Klagen von Anwohnern mit sich vermutlich  anschließenden Gerichtsverfahren zuvorkommen und so weitere Kosten für die Gemeinde abwenden.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion WGH gez. Joachim Aldag
Antrag zur Erstellung von Blühstreifen im Wennerstorfer Weg
Eingereicht am 12.04.2021, Status: erledigt (Antrag angenommen und Umsetzung beschlossen)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir für die kommende Umwelt-, Bau- und Planungsausschusssitzung am  21.04.2021 folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussempfehlung in die Sitzung einzubringen. Die Fertigstellung des Wennerstorfer Wegs schreitet gut voran und ist absehbar. Daher stellen wir  hiermit den Antrag, anstelle der geplanten Rasensaat für die Straßenseitenräume eine Blühmischung  zu verwenden. Damit soll auch hier der Insektenschutz unterstützt werden. Zudem bietet die  Blühmischung nicht nur eine optische Verbesserung, sondern dient dem Boden auch als wertvoller  Nährstoffspender.
Freundliche Grüße
gez. Joachim Aldag als Fraktionsvorsitzender für die Fraktion der WG
Anfrage zur fehlenden Radwegbeschilderung in Hollenstedt
Eingereicht am 16.10.2020, Status: Erledigt
Die Beschilderung wurde so geändert, dass sie nun "rechtskonform" ist. Radfahren ist wieder erlaubt!

Es hat ein Ortstermin mit den zuständigen Behörden stattgefunden. Die jetzige Beschilderung ist nicht richtig und muss geändert werden. Jetzt ist die Gemeinde am Zug. Wir bleiben dran und informieren Euch zu gegebener Zeit!


Anfrage an den Bürgermeister der Gemeinde Hollenstedt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,

schon seit ewigen Zeiten waren der Karkenstieg und der Weg Überm Stegen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Radfahrer freigegeben. Eine entsprechende Beschilderung war installiert. Radfahrende, insbesondere auch Schulkinder, nutzten diese innerörtlichen Wege, um sicher ihr Ziel zu erreichen. Ausgewiesene regionale Fahrradrouten sowie der Fernradweg Hamburg – Bremen sind über diese Wege ausgeschildert. Kürzlich wurden die Schilder, welche die Nutzung dieser Wege mit dem Fahrrad gestatteten, entfernt. Eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung ergab, dass die Schilder auf Anweisung der Polizei entfernt wurden, nachdem von dort eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung erlassen wurde.

Dieses vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was ist die Begründung für diese Maßnahme?
2. Warum wurde die Straßenverkehrsbehörde tätig, bzw. wer hat sie dazu veranlasst?
3. Wann wurde die Maßnahme angeordnet und umgesetzt?
4. Hat die Gemeinde Rechtsmittel gegen die straßenverkehrsbehördliche Anordnung eingelegt?
5. Falls nein, ist beabsichtigt, Rechtsmittel einzulegen?
6. Falls keine Rechtsmittel eingelegt wurden bzw. eingelegt werden sollen, warum?
7. Falls Rechtsmittel nicht erfolgversprechend hinsichtlich der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes sind, plant die Gemeinde Maßnahmen, ggf. auch bauliche Maßnahmen, die Benutzung der genannten Wege durch Radfahrende wieder zu ermöglichen?
8. Was wurde von wem bereits veranlasst, die Fahrradroutenausschilderung der geänderten Verkehrssituation anzupassen?
9. Falls noch nichts veranlasst wurde, was ist geplant?
10. Hat die Gemeinde die Schule bzw. die Eltern informiert, dass sich für die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad diese Strecken nutzen eine wichtige Änderung bezüglich des Schulweges ergeben hat?
11. Falls nein, ist beabsichtigt das zu tun?

Wir bitten freundlichst um Beantwortung der o. a. Fragen. Gern auch an die weiteren Abgeordneten des Rates der Gemeinde Hollenstedt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim Aldag Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung, Anpassung der Ladungsfrist
Eingereicht am 27.11.2021, Status: abgelehnt
Leider fand sich bei den Ratsmitgliedern keine Mehrheit für diesen Antrag. Der Bürgermeister versendet weiterhin die Unterlagen zu den einzelnen Sitzungen bis zu einen Tag vor der Sitzung. Eine Vorbereitung für die Ratsmitglieder ist kaum möglich. Die GRÜNEN haben den Antrag leider ebenfalls abgelehnt. Komisch nur, dass sie selbst im Samtgemeinderat einen gleichlautenden Antrag gestellt haben. Verstehe einer die GRÜNEN...

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,

In den vergangenen Wahlperioden erfolgten die Einladungen zu Rats- und Ausschusssitzungen regelhaft erst unmittelbar vor der in der Geschäftsordnung § 1 genannten Mindestfrist von einer Woche. Häufig wurden nach dieser Frist noch Sitzungsunterlagen nachgereicht. Mit diesen gerade noch fristgerechten Einladungen erfolgte auch erst die Bekanntgabe des Sitzungstermins. Hierdurch wird uns Mandatsträgern die Möglichkeit genommen, unsere berufliche und private  Terminplanung auf die Sitzungstermine vorausschauend abzustimmen und somit auch eine verlässliche Teilnahme an allen Sitzungen zu gewährleisten. Außerdem  wird mit dieser kurzfristigen Ladungszeit eine sorgfältige Vorbereitung auf die jeweiligen Sitzungen erheblich erschwert.
 
 
Diese Situation hält die WGH-Fraktion angesichts der Vielzahl und der Komplexität der zu beratenden Themen und der zu treffenden Entscheidungen für nicht tragbar.
 
 
An den Bürgermeister mehrfach gerichtete Bitten, die Sitzungstermine und die dazugehörigen Tagesordnungen, wie in anderen Gemeinden der Samtgemeinde üblich, deutlich vorher bekanntzugeben oder einen Sitzungskalender, wie der Samtgemeindebürgermeister ihn mit halbjährlichem Vorlauf festlegt, zu erstellen, haben leider keinerlei Änderung der Situation gebracht.
 
 
Die Fraktion der WGH hält daher die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Hollenstedt für dringend geboten und beantragt:
 
 
 
1 .Änderung § 1 (1) Satz 1 und 4 der Geschäftsordnung wird geändert:
 
 
 
 
neu:  (1) Satz 1:   Die Ladungsfrist für Sitzungen der Ratsgremien beträgt zwei
 
     Wochen
 
 
           neu:  (1) Satz 4:und im Übrigen 14 Tage…..
 
 
 
2. Änderung § 21 (2) Satz 1 der Geschäftsordnung wird geändert:
 
 
 
 
           neu: (2) Satz 1: Die regelmäßige Ladungsfrist beträgt 14 Tage.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion WGH
Joachim Aldag
Antrag zur Schaffung von Aufenthaltsorten in Hollenstedt
Eingereicht am 16.10.2020, Behandelt erstmalig im Sozialausschuss in 03/2022 und dort mit knapper Mehrheit abgelehnt.
An den Bürgermeister der Gemeinde Hollenstedt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,

über die Homepage der Wählergemeinschaft Hollenstedt sowie in persönlichen Gesprächen erhielten wir Beschwerden darüber, dass sich Personen fast täglich im Bereich Volksbank, Pennymarkt sowie auf der Sitzbank vor dem Zugang zum Friedhof aufhalten, dort Alkohol konsumieren und z.T. ihre Notdurft in der Öffentlichkeit, auch auf dem Friedhof selbst, verrichten. Meist wird Müll an den Ansammlungsorten hinterlassen. Eigene Feststellungen bestätigen die Situationsbeschreibungen. Wir halten die Schaffung eines alternativen attraktiven Aufenthaltsortes sowie die Kommunikation der Problematik und der Lösungsansätze an diese Menschen für geeignet, hier Abhilfe zu schaffen.

Die WGH stellt daher folgende Anträge:

• Errichtung weiterer Sitzmöglichkeiten auf der Grünfläche vor dem Gemeinderathaus
• Einrichtung einer kostenloses WLAN-Verbindung (HotSpot) für den Bereich der Rathauswiese
• Ständige (24/7) Öffnung des öffentlichen WC an der Rückseite des Rathausgebäudes
• Überprüfung und ggf. Verbesserung der Ausschilderung und der Beleuchtung dorthin
• Kommunikation der Maßnahmen in der Öffentlichkeit • Evaluierung der Maßnahmen


Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim Aldag Fraktionsvorsitzender
Anfrage zu den Kanalausbaugebühren Wohnbaugebiet Achtern Schünen II
Eingereicht am 07.06.2020, Status: unbeantwortet
Anzahl der Erinnerungen zur Beantwortung an Bürgermeister: 3
Historie: Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet; Bürgermeister Böhme kündigt am 24.03.2021 erneut Beantwortung der Fragen an...
Aktueller Status per 20.09.2021: Bürgermeister Böhme hat der WGH ein Konvolut an Excel-Tabellen mit Zahlen geliefert. Erläuternde Texte fehlen. Alle Fragen der Anfrage weiterhin unbeantworet. Gemeinderat wurde bis heute ebenfalls nicht über vermeintliche Unregelmäßigkeiten durch Bürgermeister Böhme informiert. Kommunalaufsichtsbehörde hat Bürgermeister Böhme letzte Frist gesetzt. Danach Ermittlungen im Rathaus durch Kommunalaufsichtsbehörde angekündigt.




Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jürgen,
 
im Rahmen der letzten Sitzung des Rates der Gemeinde Hollenstedt haben wir die Frage an den Bürgermeister gestellt, in wieweit die Beiträge zum Kanalausbau im Wohnbaugebiet Achtern Schünen Il abgerechnet worden sind. Ursprünglich sollten diese Leistungen deiner Aussage nach durch Hamburg Wasser veranlagt und abgerechnet werden. Hierzu ist jedoch scheinbar nicht gekommen, so dass die Gemeinde Hollenstedt einspringen musste.
 
Hierzu ergeben sich weitere konkretisierende Fragen, um deren Beantwortung wir freundlichst bitten:
 
1.      Welche Kostenhöhe wurde ursprünglich für den Kanalausbau von der Verwaltung bzw. deren beauftragten Planungsbüro angenommen?
 
2.      Welche tatsächlichen Kosten sind nunmehr für den Kanalausbau entstanden?
 
3.      Wenn es eine Abweichung zu den ursprünglich angenommen Kosten und den tatsächlich entstandenen Kosten gibt, bitten wir um Erläuterung der Differenz (sowohl bei positiver Abweichung als auch negativer Abweichung).
 
4.      Warum erfolgte die Veranlagung und Abrechnung der Anlieger nicht wie ursprünglich angekündigt durch Hamburg Wasser, sondern nunmehr durch die Gemeinde Hollenstedt?
 
5.      Wurden Zahlungen von der Gemeinde Hollenstedt an Hamburg Wasser für den Kanalausbau geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese Zahlungen geleistet?
 
6.      Mit wieviel Anliegern befindet sich die Gemeinde Hollenstedt aktuell in Rechtsstreit in dieser Angelegenheit?
 
7.      Wie hoch sind die zu Punkt 6 aktuell ausstehenden Beiträge der Anlieger? Es reicht vorerst die Angabe der Gesamtsumme der ausstehenden Beiträge.
 
8.      Wurden die Verjährungsfristen für die Rechnungslegung Seitens der Verwaltung gewahrt?
 
9.      Wie hoch schätzt die Verwaltung den Erfolg der Beitreibung der noch offenen Forderungen in dieser Sache ein?
 
10.  Wird die Gemeinde Hollenstedt in dieser Angelegenheit juristisch vertreten? Wenn ja, welcher Rechtsanwalt hat hierfür das Mandat erhalten?

Gemäß Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 14. Mai 2020 besteht gemäß § 56 Satz 2
 
NKomVG bei komplexen Sachverhalten die Möglichkeit der schriftlichen Beantwortung dieser Fragen. Über eine baldige Beantwortung, gern auch an alle anderen Abgeordneten des Rates, würden wir uns freuen!

Freundliche Grüße
gez. Joachim Aldag
 
Fraktionsvorsitzender
Impressum
WGH Wählergemeinschaft Hollenstedt & WGH Wählergemeinschaft der Samtgemeinde Hollenstedt
c/o J. Aldag, info@wg-hollenstedt.de
Dies ist keine kommerzielle Internetseite!

Stand: 25.02.2024
(c) WGH 2021
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